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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

FIT – Flotten­management und Service für Industrie und Transport

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten für die Durch­führung von offenen und firmen­spezifischen Seminaren der FIT-Wolters.

Anmeldung

Anmeldungen sind möglichst frühzeitig, im Regelfall spätestens bis zwei Wochen vor Veranstaltungs­beginn, schriftlich an die FIT-Wolters zu richten. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt ist. 

Bei Veranstal­tungen mit dem Hinweis „Termin nach Vereinbarung“ erfolgt eine individuelle Termin­absprache mit dem Auftraggeber.

Unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmer­zahl besteht nicht.

Zahlungs­bedingungen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Schulungs­tagen werden nach der Hälfte der Schulungs­tage 50% der Seminar­gebühren fällig.

Die Teilnahme­gebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungs­nummer, des Veranstaltungs­termins und des Veranstaltung­sortes auf das in der Rechnung genannte Konto der FIT-Wolters. Im Verzug sind rück­ständige Rechnungs­beträge nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Teilnahme­gebühr versteht sich, wenn nicht ausdrück­lich anders ausgewiesen, je Teilnehmer und Veranstal­tung sowie zuzüglich der gesetz­lichen Mehrwertsteuer.

Für die im Veranstaltungs­programm ausgewiesenen Prüfungen, werden, sofern nicht ausdrück­lich anders genannt, separate Prüfungs­gebühren der FIT-Wolters oder externer Prüfer (IHK etc.) erhoben.

Die Teilnahme­gebühr beinhaltet keine Über­nachtung und Verpflegung.

Abmeldung

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen.

Bei Abmeldungen, die später als zwei Wochen vor Veranstaltungs­beginn bei der FIT-Wolters eingehen, werden 50% der Teilnahme­gebühr als Storno­kosten fällig.

Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor Veranstaltungs­beginn bei der FIT-Wolters eingehen, bei Fern­bleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, ist die volle Teilnahme­gebühr zu entrichten. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass der FIT-Wolters aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Die Benennung eines Ersatz­teilnehmers ist möglich.

Durchführung

Die Veranstaltung wird entsprechend dem veröffent­lichten Programm­inhalt, den geltenden gesetzlichen Bestim­mungen und den anerkannten Regeln der Technik durch­geführt.

Die FIT-Wolters behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programm­ablauf vor, sofern dieses das Veranstaltungs­ziel nicht grund­legend verändert.

Ein Anspruch auf Veranstaltungs­durchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungs­ort besteht nicht.

Haftung

Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche die FIT-Wolters zu vertreten hat, ausfallen, so werden ledig­lich bezahlte Teilnahme­gebühren erstattet. Weiter­gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Sach- und Vermögens­schäden, welche die FIT-Wolters zu vertreten hat, haftet sie – gleich aus welchem Rechts­grund – nur insoweit, als ihr Vorsatz und/oder grobe Fahrlässig­keit zur Last fällt.

Gerichtsstand

Der Gerichts­stand für alle aus der Buchung entstehenden Rechts­streitigkeiten gegenüber Kauf­leuten im Sinne des HGB ist Koblenz

Datenschutz

Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundes­datenschutz­gesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personen­bezogenen Daten ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminar­informationen der FIT-Wolters zu übersenden und unser Produkt­angebot Ihren Bedürfnissen anzupassen.

Personen­bezogene Daten werden also ausschließ­lich im Sinne des BDSG genutzt. Sie haben das Recht, der Speicherung und Nutzung Ihrer personen­bezogenen Daten jederzeit zu widersprechen.

Stand: 08/2008