Fahrzeuge und Maschinen
Unternehmen, bei denen Fahrzeuge und Maschinen wirtschaftlich zum Einsatz kommen, haben das Interesse, deren zuverlässige Einsatzbereitschaft zu sichern und Stillstandzeiten zu minimieren. Gleichzeitig stehen sie aktiv in der Verantwortung, wenn es um Arbeitssicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Aufsichtspflichten geht.
FIT unterstützt seine Kunden bei der fachkundigen Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen und Maschinen, der fundierten Ausbildung von bedienenden Mitarbeitern und befähigten Personen sowie der zuverlässigen Erfüllung rechtlicher Bestimmungen.
Prüfung
Baugeräte und Maschinen sind heutzutage komplex und in ihrer Bedienung nicht ungefährlich. Durch Sicherheitsprüfungen können Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Somit werden die Unfallgefahren auf ein Minimum reduziert. In Ihrem Auftrag führen wir regelmäßig sämtliche Prüfungen nach den UVV durch. Diese Unfallverhütungsvorschriften sind Bestandteil der Regelungen zur Arbeitssicherheit. Wird eine Maschine z. B. ohne gültige UVV-Prüfung eingesetzt, verliert der Betreiber im Schadenfall den Versicherungsschutz.
Ausbildung

Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu beauftragen, die Arbeitsmittel in Art und Umfang gemäß Betreibervorgaben überwachen. Diese sogenannten befähigten Personen müssen demnach mit relevanten Arbeitsschutz-, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand prüfen und bewerten können. In unserer Ausbildung nach europäischem Recht erlangen beauftragte Personen (analog dem „Sachkundigen“ gemäß BGen in Deutschland) die entsprechend notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse. Zudem bilden wir Flurförderzeugführer sowie Bagger- und Radladerfahrer aus.