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Fahrzeuge und Maschinen

Unter­nehmen, bei denen Fahr­zeuge und Maschinen wirt­schaft­lich zum Einsatz kommen, haben das Inter­esse, deren zuver­lässige Einsatz­bereitschaft zu sichern und Still­stand­zeiten zu minimieren. Gleich­zeitig stehen sie aktiv in der Verant­wortung, wenn es um Arbeits­sicher­heit und die Ein­haltung gesetz­licher Aufsichts­pflichten geht.

FIT unter­stützt seine Kunden bei der fach­kundigen Wartung und Instand­haltung von Fahr­zeugen und Maschinen, der fundierten Aus­bildung von bedienenden Mit­arbeitern und befähigten Personen sowie der zuver­lässigen Erfüllung recht­licher Bestim­mungen.

Prüfung

Bau­geräte und Maschinen sind heut­zutage komplex und in ihrer Bedienung nicht ungefähr­lich. Durch Sicher­heits­prüfungen können Gefahren­quellen früh­zeitig erkannt und besei­tigt werden. Somit werden die Unfall­gefahren auf ein Minimum reduziert. In Ihrem Auftrag führen wir regel­mäßig sämt­liche Prüfungen nach den UVV durch. Diese Unfall­verhütungs­vorschriften sind Bestand­teil der Regelun­gen zur Arbeits­sicherheit. Wird eine Maschine z. B. ohne gültige UVV-Prüfung ein­gesetzt, verliert der Betreiber im Schaden­fall den Versicherungs­schutz.

Ausbildung

Foto: Ausbildung Fahrzeuge und Maschinen

Unter­nehmen sind verpflichtet, Personen zu beauftragen, die Arbeits­mittel in Art und Umfang gemäß Betreiber­vorgaben über­wachen. Diese sogenan­nten befähigten Personen müssen demnach mit rele­vanten Arbeits­schutz-, Unfall­verhütungs­vorschriften, Richt­linien und allgemein anerkan­nten Regeln der Technik soweit vertraut sein, dass sie den arbeits­sicheren Zustand prüfen und bewerten können. In unserer Ausbildung nach europä­ischem Recht erlangen beauftragte Personen (analog dem „Sach­kundigen“ gemäß BGen in Deutsch­land) die ent­sprechend notwen­digen theore­tischen und prak­tischen Kenntnisse. Zudem bilden wir Flur­förder­zeugführer sowie Bagger- und Radlader­fahrer aus.